Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Auf Basis der betrieblichen Unterlagen, der Sicherheitsdatenblätter und den konkreten Tätigkeiten an den Arbeitsplätzen erstellen wir praxisgerechte Betriebsanweisungen.

 

Hierbei fassen wir Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften und Verwendungen in gruppenmerkblättern zusammen.

 

Auf Wunsch übernehmen wir die nach § 14 Gefahrstoffverordnung geforderte Unterweisung und stellen dabei sicher, dass auch die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung zweckdienlich erfolgt.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich Bioziden nach § 13 ChemBiozidDV

Neu seit Juli 2024
Neu seit Juli 2024

 

 

Expositions-

messungen

nach TRGS 402