Auf Basis der betrieblichen Unterlagen, der Sicherheitsdatenblätter und den konkreten Tätigkeiten an den Arbeitsplätzen erstellen wir praxisgerechte Betriebsanweisungen.
Hierbei fassen wir Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften und Verwendungen in gruppenmerkblättern zusammen.
Auf Wunsch übernehmen wir die nach § 14 Gefahrstoffverordnung geforderte Unterweisung und stellen dabei sicher, dass auch die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung zweckdienlich erfolgt.