Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Mit Anerkennungsbescheid vom 27.02.2018 wurde GCC-Bender von der zuständigen Behörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd, Rheinland-Pfalz) zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 11 Abs.1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.

 

Fortbildungsveranstaltungen können als Inhouse-Schulungen oder in Seminarhotels auf Anfrage durchgeführt werden. Pro Verantaltung können bis zu 25 Personen teilnehmen.

 

Jetzt mit den Regelungen der ab 1.1.2025 geltenden Abgabebeschränkungen für Bioziden nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)

 

Dauer: 9:00 bis 17:00 Uhr

 Inhalte:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. GHS und CLP-Verordnung: Gefahrenklassen, Gefahrstoff
  3. Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
  4. Die Chemikalien-Verbotsverordnung
  5. REACH Anhang XVII: Verbote und Beschränkungen
  6. Biozide: Abgabe- und Anwendungsvorschriften nach ChemBiozidDV
  7. REACH: Registrierung, Zulassung
  8. Das Sicherheitsdatenblatt nach Art. 31 REACH
  9. Die Gefahrstoffverordnung
  10. Lagerung von Gefahrstoffen,  Anzeige krebserzeugender Gefahrstoffe
  11. Grenzwerte: AGW, ERB, EU-Werte, DNEL
  12. Mutterschutzgesetz

 

 

 

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich Bioziden nach § 13 ChemBiozidDV

Neu seit Juli 2024
Neu seit Juli 2024

 

 

Expositions-

messungen

nach TRGS 402