Ableitung der nach REACH-VO beim Inverkehrbringen von mehr als 10 t/a geforderten DNEL bzw. DMEL-Werte, für Arbeiter und Endverbraucher, kurzzeitig und langfristig.
Die notwendigen toxikologischen Daten sollten günstigenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, bei Bedarf führen wir auch Literaturrecherchen durch oder lassen die notwendigen experimentellen Prüfungen bei anerkannten Prüfinstituten durchführen.