Auf Basis der vorliegenden Daten stufen wir gefährliche Stoffe und Gemische nach der CLP-Verordnung ein, Zubereitungen noch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2015 auch nach der EG-Zubereitungsrichtlinie.
Werden gefährliche Stoffe auf öffentlichen Straßen transportiert, können auch die Gefahrgutklassifizierungen, die Gefahrgutkennzeichnungen und die Festlegung der Verpackungen vorgenommen werden.