Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Auf Basis der vorliegenden Daten stufen wir gefährliche Stoffe und Gemische nach der CLP-Verordnung ein, Zubereitungen noch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2015 auch nach der EG-Zubereitungsrichtlinie.

 

Werden gefährliche Stoffe auf öffentlichen Straßen transportiert, können auch die Gefahrgutklassifizierungen, die Gefahrgutkennzeichnungen und die Festlegung der Verpackungen vorgenommen werden.

 

 

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich Bioziden nach § 13 ChemBiozidDV

Neu seit Juli 2024
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Expositions-

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nach TRGS 402