Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung - GCC Bender

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Auf Basis der vorliegenden Daten stufen wir gefährliche Stoffe und Gemische nach der CLP-Verordnung ein, Zubereitungen noch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2015 auch nach der EG-Zubereitungsrichtlinie.

 

Werden gefährliche Stoffe auf öffentlichen Straßen transportiert, können auch die Gefahrgutklassifizierungen, die Gefahrgutkennzeichnungen und die Festlegung der Verpackungen vorgenommen werden.

 

 

 

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