Lagerung von Gefahrstoffen

Unabhängig ob die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erfolgt oder in ortsfesten Behältern, beraten wir fachkundig nach den einschlägigen technischen Regeln (TRGS 510, bzw. TRGS 509 in Beratung).

 

Durch die Mitarbeit in den zuständigen staatlichen Gremien (Leitungsfunktion) verfügen wir über außergewöhnliche Spezialkenntnisse.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich Bioziden nach § 13 ChemBiozidDV

Neu seit Juli 2024
Neu seit Juli 2024

 

 

Expositions-

messungen

nach TRGS 402