Unabhängig ob die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erfolgt oder in ortsfesten Behältern, beraten wir fachkundig nach den einschlägigen technischen Regeln (TRGS 510, bzw. TRGS 509 in Beratung).
Durch die Mitarbeit in den zuständigen staatlichen Gremien (Leitungsfunktion) verfügen wir über außergewöhnliche Spezialkenntnisse.