Fortbildungsseminare zur Verlängerung der Sachkunde nach

ChemVerbotsV und ChemBiozidDV

 

Fortbildungsseminare nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zur Verlängerung der Sachkunde,

einschließlich der ab dem 1.01.2025 notwendigen Sachkunde zur Abgabe von Bioziden nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Verbindung mit §§ 10 - 11

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich Bioziden nach § 13 ChemBiozidDV

Neu seit Juli 2024
Neu seit Juli 2024

 

 

Expositions-

messungen

nach TRGS 402