Substitutionsprüfung

Die Ersatzstoffprüfung stellt eine anspruchsvolle Herausforderung im Gefahrstoffrecht dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir prüfen für Sie mögliche Ersatzstoffe und führen eine Bewertung durch, ob von diesen unter Verwendungsbedingungen tatsächlich eine geringere Gefährdung ausgeht.

 

Die Bewertung wird in Anlehnung an TRGS 600 durchgeführt, das Ergebnis wird nachvollziehbar begründet und dokumentiert.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich Bioziden nach § 13 ChemBiozidDV

Neu seit Juli 2024
Neu seit Juli 2024

 

 

Expositions-

messungen

nach TRGS 402